Die
erklärung des zusammenbruchs der Chilenischen demokratie
Santiago, den 22. August 1973
BESCHLUSS:
In Erwägung:
1. Daß es eine wesentliche Bedingung für den Bestand eines Rechtsstaates ist, daß die
öffentlichen Gewalten in voller Anerkennung des Prinzips der gegenseitigen
Unabhängigkeit ihre Handlungen und ihre Befugnisse innerhalb des ihnen durch Verfassung
und Gesetz vorgeschriebenen Rahmens ausüben, und daß alle Einwohner des Landes die
grundsätzlichen, ihnen von der politischen Verfassung des Landes zugesicherten Garantien
und Rechte genießen können;
2. Daß die Gesetzmäßigkeit des chilenischen Staates ein Erbe des Volkes ist, das im
Laufe der Jahre die grundsätzliche Übereinstimmung für sein Zusammenleben in dieser
Gesetzmäßigkeit geprägt hat und daß ein Verstoß gegen diese Gesetzmäßigkeit nicht
nur bedeutet, das kulturelle und moralische Erbe unserer Nation zu zerstören, sondern
praktisch jede Möglichkeit eines demokratischen Lebens ausschließt;
3. Daß diese Werte und Prinzipien in der politischen Verfassung des Staates ausgedrückt
sind und laut Artikel Nr. 2 die Souveränität grundsätzlich in der Nation ruht und die
Obrigkeit keine weiteren Vollmachten als die ihr von der Verfassung zugewiesenen besitzt
und laut Artikel Nr. 3 gefolgert wird, daß eine Regierung, die sich Rechte anmaßt, die
ihr vom Volk nicht eingeräumt wurden, Landesverrat verübt;
4. Daß der augenblickliche Präsident der Republik durch das Parlament in Plenum nach
Annahme eines Statuts demokratischer Garantien gewählt wurde und daß dieses Statut der
politischen Verfassung einverleibt wurde. Der präzise Zweck dieses Vorgehens war der, zu
gewährleisten, daß die Handlungen seiner Regierung sich den Prinzipien und Richtlinien
des Rechtsstaats unterwerfen. Der Präsident verpflichtete sich feierlich, dies zu
respektieren;
5. Daß es eine Tatsache ist, daß die jetzige Regierung der Republik von Anfang an danach
getrachtet hat, die Totalmacht mit der offenkundigen Absicht an sich zu reißen, alle
Personen der strengsten wirtschaftlichen und politischen Kontrolle des Staates zu
unterwerfen und auf diese Weise die Einsetzung eines totalitären Systems zu erzwingen,
das in absolutem Gegensatz zum repräsentativen demokratischen und von der Verfassung
festgesetzten System steht;
6. Daß die Regierung zur Durchsetzung ihres Vorsatzes nicht nur einzelne Verstöße gegen
die Verfassung und das Gesetz begangen, sondern aus diesem Vorgehen eine ständige
Verhaltensregel gemacht hat und sogar zum äußersten Extrem schritt, die Vollmachten der
anderen Staatsgewalten zu übergehen und systematisch zu verletzen, wobei sie gewöhnlich
gegen die Garantien verstieß, die die Verfassung allen Einwohnern der Republik zusichert.
Sie ließ außerdem zu und unterstützte die Schaffung illegitimer paralleler Kräfte, die
die Nation aufs schwerste gefährden, wodurch wesentliche Bestandteile der staatlichen
Ordnung und des Rechtsstaates zerstört wurden;
7. Daß die Regierung bezüglich der Vollmachten des nationalen Parlaments, des Trägers
der Legislative, folgende Rechtswidrigkeiten beging:
a) Sie entriß dem Parlament seine Hauptverantwortung, Gesetze zu erlassen, indem sie eine
Reihe sehr wichtiger, für das wirtschaftliche und soziale Leben des Landes
ausschlaggebender Maßnahmen traf, die unbestreitbar nur durch Gesetze hätten geregelt
werden dürfen. Dies geschah durch einen Missbrauch der "decretos de
insistencia"* oder durch einfache, auf "resquicios legales"** begründete
Verwaltungsbeschlüsse. Hierzu muß gesagt werden, daß all dies mit der willkürlichen
Absicht vollzogen wurde, im vollen Bewußtsein, damit die von der gültigen Gesetzgebung
anerkannte Struktur des Landes zu verändern. All dies geschah einzig und allein zur
Ausführung des Willens der Regierung, die sich damit über den Willen der Legislative
absolut hinwegsetzte;
* Decreto de insistencia: Inkraftsetzung einer eigentlich von der Contraloria General de
la Republica als verfassungswidrig zurückgewiesenen Gesetzesverordnung mit Unterschrift
des Präsidenten und aller Minister.
(Anm.d.U.)
** Resquicios legales: Lücken in der Gesetzgebung, die rechtswidrig ausgenutzt oder
missbraucht werden. (Anm.d.U.)
b) Sie umging andauernd die Prüfungsvollmacht des nationalen Parlaments, indem sie die
ihm zustehende Befugnis, Staatsminister abzusetzen, wenn diese gegen die Verfassung oder
das Gesetz verstoßen oder andere im Grundgesetz angeführten Verbrechen oder Missbrauch
treiben, ganz einfach jeglicher Wirkung entblößte, und
c) Schließlich und als außerordentlich schweres Vergehen, setzte sie sich über die
Verantwortlichkeit des Parlaments als Legislative hinweg, als sie sich weigerte, die unter
strengster Befolgung der vom Grundgesetz dafür vorgesehenen Richtlinien angenommene
Verfassungsänderung über die drei Wirtschaftsbereiche*** zu verkünden; *** Drei
Wirtschaftsbereiche: staatlich, gemischt und privat. (Anm.d.U.)
8. Dass sie mit Bezug auf die Judikative folgenden Missbrauch getrieben hat:
a) Mit der Absicht, die Autorität des Richterstandes zu untergraben und seine
Unabhängigkeit zu brechen, hat sie eine erniedrigende Beleidigungs-und
Verleumdungskampagne gegen den Ehrenwerten Höchsten Gerichtshof angestiftet und schwere
zu Tatsachen herangereifte Anpöbeleien gegen die Personen und Vollmachten der Richter
gebilligt;
b) Sie hat die Ausübung der Gerechtigkeit im Falle jener Verbrecher umgangen, die den
Regierungsparteien oder -gruppen angehören oder ihr freundlich gesinnt sind, sei es durch
Mißbrauch der Begnadigung oder durch absichtliche Nichtachtung von Haftbefehlen;
c) Sie hat gegen ausdrückliche Gesetze verstoßen und sich über das
Gewaltenteilungsprinzip einfach hinweggesetzt, indem sie die ihren Absichten
entgegengesetzten Urteilssprüche oder rechtlichen Beschlüsse der Justiz nicht in Kraft
setzte. Wenn der Ehrenwerte Höchste Gerichtshof dies anzeigte, hat der Präsident der
Republik sich unerhörterweise das vermeintliche Recht angemaßt, ein "juicio de
méritos"**** einzuleiten und selbst zu bestimmen, ob und wann die Urteilssprüche in
Kraft treten sollten; **** Juicio de meritos: Eine Art Disziplinarverfahren gegen Personen
im öffentlichen Dienst mit politischer Bewertung administrativer oder juristischer
Handlungen. (Anm.d.U.)
9. Daß in Hinblick auf die Contraloria General der Republik, eine essentiell wichtige und
selbständige Einrichtung zur Überwachung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, die
Regierung systematisch deren Gutachten und Einwände übertrat, obwohl dadurch das
unrechtmäßige Handeln der Exekutive oder der von ihr abhängigen Einrichtungen angezeigt
wurde;
10. Daß unter den ständigen Vergehen der Regierung gegen grundsätzliche, in der
Verfassung festgelegte Garantien und Rechte folgende hervorzuheben sind:
a) Sie hat gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz verstoßen, und zwar durch
parteiische und hasserfüllte Diskriminierungen in Bezug auf den Schutz, den die Obrigkeit
den Personen, Rechten und Gütern aller Einwohner der Republik bei Ausübung ihrer
Autorität schuldig ist. Dies gilt für mit der Ernährung und der allgemeinen
Lebenshaltung zusammenhängende und viele andere Aspekte. Es muss jedoch besonders darauf
hingewiesen werden, daß der Präsident der Republik selbst diese Diskriminierungen zum
Grundsatz seiner Regierung gemacht hat, als er von Anfang an verkündete, nicht der
Präsident aller Chilenen zu sein;
b) Sie hat schwere Rechtsverletzungen gegen die freie Meinungsäußerung begangen, indem
sie alle Arten ökonomischer Druckmittel gegen die öffentlichen Mitteilungsmedien
anwandte, die keine bedingungslosen Anhänger der Regierung sind; indem sie Zeitungen und
Rundfunksender rechtswidrig schloss; indem sie den Rundfunksendern ungesetzliche
"Einheitssendungen" aufzwang; indem sie Journalisten der Opposition
verfassungswidrig einkerkerte; indem sie zu hinterlistigen Machenschaften griff, um das
Monopol für Druckereipapier an sich zu bringen; indem sie offen gegen die gesetzlichen
Vorschriften verstieß, an die sich der Nationale Fernsehkanal halten muß, als sie die
oberste Leitung einem Funktionär übertrug, der nicht mit Zustimmung des Senates ernannt
wurde, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und indem er diesen Kanal zu einem Werkzeug
der Parteipropaganda und der Verleumdung politischer Gegner machte;
c) Sie verletzte das Prinzip der Selbständigkeit der Universitäten und das ihnen von der
Verfassung zugesprochene Recht, Fernsehstationen einzurichten und zu unterhalten, als mit
ihrer Billigung der Kanal Nr. 9 der Universität Chile usurpiert wurde, als durch Gewalt
und unrechtmäßige Verhaftungen gegen den neuen Kanal Nr. 6 dieser Universität
vorgegangen wurde und schließlich als die Verbreitung des Kanals der Katholischen
Universität Chiles auf die Provinzen verhindert wurde;
d) Sie hat das Versammlungsrecht der Regimegegner gestört, verhindert und manchmal sogar
gewaltsam unterdrückt. Dagegen hat sie immer zugelassen, daß Gruppen, die oft bewaffnet
waren, sich versammeln, ohne sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, und sich
Straßen und Lastwagen aneignen, um die Bevölkerung einzuschüchtern;
e) Sie hat die Erziehungsfreiheit verletzt, indem sie unrechtmäßig und heimtückisch
durch die Gesetzesverordnung der sogenannten Erziehungsdemokratisierung einen
Erziehungsplan einführte, dessen Ziel die marxistische Bewusstseinsbildung der Schüler
ist;
f) Sie hat die verfassungsmäßige Garantie des Eigentumsrechts systematisch verletzt,
indem sie über 1500 unrechtmäßige Besetzungen landwirtschaftlicher Guter zuließ und
schützte und hunderte ebensolcher "Einnahmen" von Industrieanlagen und
Geschäftsbetrieben förderte, um anschließend unrechtmäßig zu enteignen oder zu
intervenieren. Auf diese Weise, durch tätliche Räuberei, erschuf sie einen staatlichen
Wirtschaftsbereich. Dieses System ist eine der bestimmenden Ursachen des ungewöhnlichen
Rückgangs der Produktion, des Versorgungsmangels, des Schwarzmarktes und der erstickenden
Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Außerdem wurden die Staatskassen ausgeräumt und eine
allgemeine Wirtschaftskrise herbeigeführt, die das Land bedrückt, den
Mindestlebensstandard der Familien bedroht und die nationale Sicherheit schwer gefährdet;
g) Sie hat außer den schon genannten Verhaftungen der Journalisten häufige
unrechtmäßige Verhaftungen aus politischen Gründen veranlasst und in vielen Fällen das
Auspeitschen und die Folterung der Opfer gebilligt;
h) Sie hat die Rechte der Arbeiter und ihrer Gewerkschafts- oder Handwerkerorganisationen
ignoriert, indem sie diese, wie im Falle der Bergarbeiter von El Teniente oder der
Transportunternehmer, unrechtmäßig unterdrückte;
i) Sie hat eingegangene Verpflichtungen, die den ungerecht verfolgten Arbeitern
Gerechtigkeit versprachen, nicht eingehalten, wie es zum Beispiel mit den Arbeitern von
Sumar, Helvetia, der Zentralbank, El Teniente und Chuquicamata geschah; sie hat eine
willkürliche Politik zwangsläufiger Verstaatlichung der Landgüter unter den
Landarbeitern verfolgt, wodurch sie ausdrücklich gegen das Gesetz der Agrarreform
verstieß; sie hat die wirkliche Teilhaberschaft der Arbeiter im Einklang mit der
Verfassungsänderung, die ihnen dieses Recht eingeräumt hatte, verweigert; sie hat das
Ende der Gewerkschaftsfreiheit mittels politischer Parallelorganisationen der Arbeiter
herbeigeführt;
j) Sie hat schwer gegen die verfassungsmäßige Garantie verstoßen, die es jedem
Staatsbürger freistellt, das Land zu verlassen und stellte Bedingungen dafür auf, die in
keinem Gesetz vorgesehen sind;
11. Daß mit Macht versucht wird, den Rechtsstaat durch Schaffung und Erhaltung einer
Reihe von der Regierung unterstützter und geförderter Organisationen zu zerstören.
Diese Organisationen verüben Landesverrat, weil sie sich eine Autorität anmaßen, die
ihnen weder die Verfassung noch die Gesetze einräumen; sie begehen ein deutliches
Verbrechen an den laut Artikel 10 Nr.16 des Grundgesetzes festgelegten Vorschriften.
Solche Einrichtungen sind zum Beispiel die Gemeindekommandos, die Landarbeiterräte, die
Bewachungskommissionen, die JAP, usw. Sie sind alle dazu bestellt, die fälschlicherweise
so genannte "Volksmacht" zu schaffen und damit die rechtmäßig bestehenden
Gewalten zu ersetzen und eine Grundlage für die totalitäre Diktatur herzustellen. Diese
Tatsachen wurden vom Präsidenten der Republik anlässlich seiner offiziellen
Rechenschaftslegung und ebenfalls von allen Theoretikern und Massenmedien der Regierung
öffentlich zugegeben;
12. Daß im Zusammenbruch des Rechtsstaates die Bildung und Entwicklung von unter dem
Schutze der Regierung stehenden bewaffneten Banden besonders schwerwiegend ist, da sie
nicht nur die Sicherheit der Personen und ihre Rechte, sondern auch den inneren Frieden
der Nation gefährden; darüber hinaus sind sie dazu bestimmt, sich den legalen
Streitkräften zu widersetzen. Außerdem ist es besonders schwerwiegend, daß die
Carabineros daran gehindert werden, ihre außerordentlich wichtige Aufgaben bei
verbrecherischen Tumulten zu erfüllen, die von gewalttätigen, der Regierung treu
ergebenen Banden aufgezogen werden. Es darf wegen seiner ungeheuren Tragweite nicht
verschwiegen werden, daß öffentliche und notorische Versuche unternommen werden, die
Streitkräfte und das Polizeikorps für parteipolitische Zwecke auszunutzen, die
Rangordnung ihrer Institutionen zu brechen und ihre Reihen politisch zu unterwandern;
13. Daß bei der Einsetzung des derzeitigen Kabinetts mit Beteiligung hoher Offiziere der
Streitkräfte und der Carabineros Seine Exzellenz der Präsident der Republik dieses
Kabinett als eines "der nationalen Sicherheit" bezeichnete und ihm als
grundsätzliche Aufgabe zuwies, die "politische und wirtschaftliche Ordnung
durchzusetzen". Dies ist nur denkbar auf Grund einer vollständigen Wiederherstellung
und Inkraftsetzung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Richtlinien, die die
institutionelle Ordnung der Republik bestimmen;
14. Daß die Streitkräfte und die Carabineros aus ihrer eigenen Natur heraus eine
Garantie für alle Chilenen und nicht nur für einen Teil der Nation oder eine politische
Verbindung sind und sein müssen. Folglich darf ihre Beteiligung an der Regierung nicht
dazu ausgenutzt werden, eine bestimmte Partei und ihre Minderheitspolitik zu beschützen,
sondern sie haben die Verpflichtung, notwendige Voraussetzungen zu schaffen, um die
Herrschaft der Verfassung und der Gesetze und die notwendigen Bedingungen des
demokratischen Zusammenlebens vollständig wiederherzustellen, so daß für Chile die
Stabilität seiner staatlichen institutionellen Ordnung, der zivile Frieden, die
Sicherheit und seine Weiterentwicklung gewährleistet werden;
15. Schließlich und endlich, in Ausübung der Befugnisse, die ihr laut Artikel 39 der
politischen Verfassung des Staates zustehen, trifft
DIE ABGEORDNETENKAMMER FOLGENDEN BESCHLUSS:
Erstens:
Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Republik und den Herren Ministern, die den
Streitkräften und den Carabineros angehören, die schwere Zerrüttung der verfassungs-
und gesetzmäßigen Ordnung der Republik auf Grund der in den vorgenannten Erwägungen Nr.
5 bis 12 aufgeführten Tatsachen und Umständen darzustellen;
Zweitens:
Ihnen ebenfalls vor Augen zu halten, daß sie auf Grund des geleisteten Eides, die
Verfassung und die Gesetze treu zu befolgen, und im Falle dieser besonders angesprochenen
Herren Minister angesichts der Beschaffenheit der Institutionen, denen sie als hohe
Offiziere angehören und in deren Namen sie zu ihrer Eingliederung in das Kabinett
angerufen wurden, sie dazu verpflichtet sind, die hier aufgeführten, zu Tatsachen
herangereiften und gegen die Verfassung verstoßenden Situationen sofort zu beenden. Damit
soll das Handeln der Regierung in rechtmäßige Bahnen gelenkt, die verfassungsmäßige
Ordnung unseres Vaterlandes wiederhergestellt und die essentiellen Grundlagen des
demokratischen Zusammenlebens unter den Chilenen sichergestellt werden;
Drittens:
Zu erklären, daß, wenn sie so handeln, die Anwesenheit dieser Herren Minister in der
Regierung der Republik einen wertvollen Dienst erweisen würde. Im entgegengesetzten Falle
würden sie den nationalen und den professionellen Charakter der Streitkräfte und des
Polizeikorps schwer gefährden und offen gegen das laut Artikel 22 der politischen
Verfassung Verfügte verstoßen und den guten Namen ihrer Institutionen ernstlich
kompromittieren, und
Viertens:
Seiner Exzellenz dem Präsidenten der Republik und den Herren Ministern für Wirtschaft,
Nationale Verteidigung, Öffentliche Arbeiten und Transportwesen und für
Staatsländereien und Siedlungswesen diesen Beschluss mitzuteilen.
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